Wenn Sie einen Carport bei Allview kaufen, gelten bestimmte Bedingungen, die wir Verkaufs- und Lieferbedingungen nennen. Diese Bedingungen enthalten Informationen über Preise, Zahlungsmethoden, Lieferzeiten sowie etwaige Garantien oder Rückgaberechte, die Sie beachten sollten, bevor Sie einen Carport bei uns kaufen. Wenn Sie diese Bedingungen lesen und verstehen, können Sie sicher sein, ein gutes und problemloses Kauferlebnis und den besten Service von Allview zu erhalten.
1.1 – In diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen wird die Allview ApS als Verkäufer und der Kunde als Käufer bezeichnet. Beide werden als Parteien bezeichnet.
2.1 – Für die Bestellung gelten die übersandte Auftragsbestätigung sowie diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten hat die Auftragsbestätigung Vorrang.
2.2 – Nachträgliche Änderungen der Auftragsbestätigung müssen schriftlich vereinbart werden, um wirksam zu sein
2.3 – Leistungen, die über das hinausgehen, was in der Auftragsbestätigung als Standard vereinbart und vom vereinbarten Kaufpreis umfasst ist, werden vom Käufer als Zusatzleistung bezahlt.
3.1 – Der Käufer ist für die Rechtmäßigkeit sämtlicher Bauarbeiten verantwortlich und übernimmt selbst eine etwaige Anzeige bei den Behörden.
3.2 – Der Käufer übernimmt die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, einschließlich Baugenehmigungen, behördlicher Genehmigungen und Zustimmungen der Nachbarn usw., ist selbst dafür verantwortlich und trägt sämtliche damit verbundenen Kosten.
4.1 – Der Verkäufer setzt voraus, dass weder die Boden- noch die Umweltverhältnisse auf dem Grundstück des Käufers der Erfüllung des geschlossenen Vertrags entgegenstehen. Der Käufer ist daher u. a. dafür verantwortlich, dass sein Grundstück die erforderliche Tragfähigkeit aufweist.
4.2 – Das Grundstück des Käufers muss zum vereinbarten Liefertermin geräumt und für die Lieferung vorbereitet sein.
5.1 – Verzögerungen seitens des Verkäufers berechtigen den Käufer nicht zu Vertragsstrafen, Entschädigungen oder Schadensersatz. Der Verkäufer hat sich jedoch zu bemühen, die vereinbarte Leistung so schnell wie möglich und ohne unnötige Verzögerung zu erbringen.
5.2. – Bei Verzögerungen seitens des Käufers ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer so schnell wie möglich, spätestens jedoch mit einer Frist von 2 Tagen (Werktagen), darüber zu informieren. Bei einer vergeblichen Anfahrt ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer 670,00 € für den Zeitaufwand und die Kosten des Verkäufers für die vergebliche Lieferung in Rechnung zu stellen.
6.1 – Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt oder spätestens 48 Stunden danach zu prüfen. Bei Erhalt ist auf Schäden an der Verpackung zu achten, die auf Schäden am Inhalt hindeuten können. Der Käufer muss die Verpackung bei Erhalt nicht öffnen, es sei denn, die Verpackung weist Spuren unsachgemäßer Behandlung auf.
6.2 – Die Verpackung (u. a. eine große Holzkiste) ist vom Käufer zu entsorgen.
6.3 – Die Fallrohre werden nicht an eine Sickergrube oder eine andere Auffangvorrichtung angeschlossen. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Anschlussarbeiten für die Dachentwässerung ausführen zu lassen und die Kosten hierfür zu tragen.
6.4 – Der Käufer ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Elektroarbeiten, einschließlich des Anschlusses der Beleuchtung, ausführen zu lassen und die Kosten hierfür zu tragen, sofern die Beleuchtung an den Sicherungskasten des Hauses angeschlossen werden soll; dies muss durch einen zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen.
7.1 – Ist die gelieferte Ware mangelhaft, ist der Verkäufer berechtigt und verpflichtet, die Mängel zu beheben. Dies hat innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen.
7.2 – Bei kosmetischen Eigenschaften des Produkts können geringe Toleranzen auftreten, z. B. kleine Unebenheiten oder Farbnuancen in der Verzinkung, bei lackierten Oberflächen und Verkleidungen; diese gelten nicht als Fehler und Mängel.
8.1 – Falls der Kunde seinen Kauf bereut, nachdem die Ware an die Adresse des Käufers geliefert wurde, ist die Ware spätestens 5 Tage nach der schriftlichen Stornierung des Kaufs durch den Käufer an das Lager des Verkäufers zurückzusenden. Bereits aufgebaute Waren werden nicht zurückgenommen. Die Ware ist in der ungeöffneten Originalverpackung zurückzusenden. Die Rücksendeadresse lautet: Højmarken 13, 5492 Vissenbjerg. Der Verkäufer kann kontaktiert werden, um den Transport zu organisieren. Die Rücksendekosten trägt der Kunde. Der Verkäufer ist im Zusammenhang mit der Rücksendung zu kontaktieren, damit das Lager über den Eingang der zurückgesandten Ware informiert werden kann.
8.2 – Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Käufer den Verkäufer zu kontaktieren und mit Fotos zu dokumentieren, was reklamiert wird. Der Verkäufer ersetzt dann die reklamierten Teile durch neue Teile oder tauscht das Produkt vollständig um. Dies erfolgt auf Kosten des Verkäufers.
9.1 – Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen verweist der Verkäufer auf die Auftragsbestätigung.
9.2 – Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsbedingungen werden dem Käufer gemäß den Bestimmungen des dänischen Zinsgesetzes (Renteloven) 1,5 % pro angefangenem Monat zuzüglich Mahngebühr berechnet.
10.1 – Ist eine Ware eine Sonderanfertigung und kann oder darf sie aus irgendeinem Grund nicht auf dem Grundstück des Käufers aufgestellt werden, erfolgt die Abrechnung mit dem Käufer gemäß der Auftragsbestätigung.
10.2 – Der Verkäufer nimmt Sonderanfertigungen nicht zurück. Dies gilt auch, wenn sie nach Abschluss des Kaufvertrags, aber vor der Lieferung an die Adresse des Käufers storniert werden.
11.1 – Auf alle Produkte von ALLVIEW wird eine Garantie von 10 Jahren gewährt.
11.2 – Um die Produktgarantie aufrechtzuerhalten, ist der Käufer verpflichtet, Dach, Fallrohre und Dachrinnen gemäß Wartungsplan zu reinigen. Den Wartungsplan finden Sie auf unserer Website http://allview.dk
12.1 – Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Betriebsausfälle, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte wirtschaftliche Verluste des Käufers.
13.1 – Das Eigentum an der verkauften Ware verbleibt beim Verkäufer, bis die von der Auftragsbestätigung umfassten Waren vom Käufer vollständig bezahlt sind, unabhängig davon, ob diese bereits an den Käufer geliefert wurden.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 – Alle Streitigkeiten, die sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ergeben, sind nach dänischem Recht zu entscheiden.